Der Denkmalschutz ist ein wichtiger Bestandteil des kulturellen Erbes und spielt eine entscheidende Rolle bei der Bewahrung historischer Bauten. Die gesetzlichen Grundlagen des Denkmalschutzes bilden das Fundament für den Schutz und die Erhaltung dieser wertvollen kulturellen Zeugnisse.


Das Wichtigste in Kürze

  • Um historisch bedeutsame Immobilien zu erhalten, wurde das Denkmalschutzgesetz erlassen.
  • Das Denkmalschutzgesetz variiert von Bundesland zu Bundesland.
  • Alle denkmalgeschützten Immobilien sind in einer Denkmalliste eingetragen.
  • Sanierungsmaßnahmen müssen vor Beginn mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden.
  • Steuerliche Vergünstigungen können nach 7i und 10f EStG geltend gemacht werden.

Denkmalimmobilien sind schützenswerte Kulturgüter

Die Altstadtviertel unserer Städte werden allgemein als attraktiv empfunden. Das liegt an der Vielfalt der Architektur, an den verzierten Fassaden, die die heute oft denkmalgeschützten Immobilien so einzigartig und zu einem echten Blickfang machen. Eine Denkmalimmobilie, auch Denkmalschutzimmobilie oder Baudenkmal genannt, weist naturgemäß eine einzigartige Bausubstanz auf, die in dieser Form heute nicht mehr gebaut wird.

Um diese kulturhistorisch bedeutsamen Immobilien für die Nachwelt zu erhalten, wurde das sogenannte Denkmalschutzgesetz erlassen. Die Gesetze sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, sollen aber im Wesentlichen sicherstellen, dass schützenswerte Immobilien dauerhaft erhalten bleiben und nicht verfälscht, beschädigt, beeinträchtigt oder zerstört werden. Das Kulturgut "Denkmalimmobilie" soll so dauerhaft gesichert, Denkmäler als historische Kulturgüter und Zeitzeugen vergangener Epochen dauerhaft erhalten werden.

Der Denkmalschutz als hoheitliche Aufgabe des Staates verfolgt daher das Ziel, möglichst alle Denkmäler dauerhaft und - soweit möglich - in ihrer ursprünglichen Gestalt zu erhalten. So wird gewährleistet, dass auch nach der Sanierung eines Baudenkmals der ursprüngliche Charme erhalten bleibt.

Das Denkmalschutzgesetz

Gesetzliche Grundlage für den Denkmalschutz ist das Denkmalschutzgesetz. Alle unter Denkmalschutz stehenden Immobilien werden in eine Denkmalliste eingetragen. Daneben gibt es förmlich festgelegte Sanierungsgebiete. Alle Immobilien, die in einem solchen Gebiet liegen, genießen die gleichen steuerlichen Vergünstigungen wie sogenannte Einzeldenkmäler. Hierfür gibt es eigene Paragraphen im Einkommensteuergesetz (EStG), nämlich die §§ 7h und 7i (in Verbindung mit § 10f EStG). Mit dieser gesetzlichen Grundlage schafft der Staat Klarheit und Sicherheit für Investoren. Denn die Sanierung von Denkmalimmobilien ist häufig nur mit Hilfe privater Investoren möglich, die Rechtssicherheit für ihre Investition, den Kauf einer Denkmalimmobilie als Kapitalanlage, verlangen.

Denkmalschutz mit neuester Bautechnik ist kein Widerspruch

In der Praxis bedeutet dies, dass künftige Sanierungsmaßnahmen vor ihrer Durchführung mit der Denkmalbehörde abzustimmen sind. Konkret definiert die Denkmalbehörde den Bestandsschutz und die entsprechenden Auflagen gegenüber den Eigentümern der Denkmalimmobilien. Denkmalschutz bedeutet aber nicht, dass alte Bautechniken angewendet werden müssen. Im Gegenteil, der Denkmalschutz und die zuständigen Behörden haben ein großes Interesse daran, dass nach den neuesten Bautechniken gearbeitet wird, denn das Ziel des Denkmalschutzes ist ja gerade, das Baudenkmal so lange wie möglich zu erhalten. Daher werden sanierte Denkmalimmobilien in fast allen Fällen mit komplett neuen Leitungen, energieeffizienter Dämmung, Isolierfenstern etc. ausgestattet, so dass nach der Sanierung praktisch ein Neubaustandard im historischen Gewand entstanden ist.

Eine lukrative Investition

Für die Sanierung einer Denkmalimmobilie hat der Gesetzgeber neben Förderprogrammen der jeweiligen Landesregierungen auch Zuschüsse und Zuweisungen für die Denkmalpflege vorgesehen. Darüber hinaus können nach den §§ 7i EStG und 10f EStG steuerliche Vergünstigungen in Anspruch genommen werden, die sich auf die Absetzbarkeit der Sanierungskosten von Baudenkmälern beziehen. All dies macht die Investition in eine Denkmalimmobilie zu einer lukrativen Kapitalanlage.

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