Kaufpreise Denkmalschutzimmobilie Stonehill Gardens, Berlin

Von der Denkmalimmobilie Stonehill Gardens profitieren Eigennutzer und Kapitalanleger in gleicher Weise. Das Objekt unterliegt dem Denkmalschutz und somit der Sonder-AfA für Denkmalimmobilien, d.h. Steuervorteile, gemäß §§ 7i / 10f ff. des Einkommensteuergesetzes.