Häufige Fragen zu Denkmalimmobilien
Denkmalimmobilien bieten eine faszinierende Möglichkeit, historischen Charme mit finanzieller Rendite zu verbinden. Nachfolgend beantworten wir die häufigsten Fragen von Kapitalanlegern - von steuerlichen Vorteilen bis hin zur Auswahl der richtigen Immobilie.
- Wie nachhaltig ist die Investition in eine Denkmalimmobilie?
- Wird die rechtzeitige Fertigstellung der Denkmalimmobilie garantiert?
- Kann der Verkäufer den Kaufpreis nachträglich erhöhen?
- Haftet der Bauträger für Mängel bei der Sanierung?
- Welche Absicherung gibt es gegen Mietausfall?
- Wie kann ich bei der Schlussabnahme der Immobilie unterstützt werden?
- Können Denkmalimmobilien eine hohe Energieeffizienz erreichen?
Wie nachhaltig ist eine Investition in Denkmalimmobilien?
Die Investition in Denkmalimmobilien steht exemplarisch für nachhaltiges Bauen und Wohnen. Durch die Revitalisierung bestehender Bausubstanz trägt man nicht nur zur Schonung natürlicher Ressourcen bei, sondern verhindert auch die Umweltbelastung, die mit Neubauten verbunden ist. Die Erhaltung und Modernisierung historischer Gebäude mit energieeffizienten Technologien kann deren Energieverbrauch erheblich reduzieren, was langfristig sowohl die Betriebskosten senkt als auch die Umwelt schont. Zudem steigert die sorgfältige Sanierung den Wert der Immobilie und erhält deren kulturelles Erbe, was die Investition nicht nur ökonomisch, sondern auch kulturell wertvoll macht. Denkmalgeschützte Immobilien bieten somit eine attraktive Kombination aus historischem Wert und moderner Effizienz und stehen für eine Kapitalanlage, die sowohl wirtschaftlich als auch ökologisch zukunftsfähig ist.
Wird die rechtzeitige Fertigstellung der Denkmalimmobilie garantiert?
Ja, der Bauträger gibt dem Käufer im Kaufvertrag eine Fertigstellungsgarantie. Darin verpflichtet sich der Bauträger, die Denkmalimmobilie bis zu einem bestimmten Zeitpunkt fertig zu stellen. Sollte der Bauträger dies wider Erwarten nicht schaffen, ist er dem Käufer gegenüber zu einer Ausgleichszahlung in Höhe der entgangenen Miete verpflichtet. Häufig wird diese Verpflichtung sogar in den Kaufvertrag aufgenommen und eine genaue Höhe der Mietausgleichszahlung genannt.
Kann der Verkäufer den Kaufpreis nachträglich erhöhen?
Nein. Dies ist ein weiterer sehr wichtiger Sicherheitsaspekt für den Käufer, denn bei allen von uns angebotenen Denkmalimmobilien gibt der Bauträger immer eine Festpreisgarantie. Das heißt, der im notariellen Kaufvertrag festgelegte Kaufpreis darf vom Bauträger nicht überschritten werden. Sollte sich herausstellen, dass die Baukosten höher sind als erwartet, gehen diese Kosten allein zu Lasten des Bauträgers.
Haftet der Bauträger für Mängel bei der Sanierung?
Der Bauträger haftet für alle Mängel der von ihm durchgeführten Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen und zwar für einen Zeitraum von 5 Jahren. Das bedeutet, dass alle Mängel der Sanierungsleistung des Bauträgers, die in den ersten 5 Jahren auftreten, voll zu seinen Lasten gehen.
Welche Absicherung gibt es gegen Mietausfall?
Auch wenn die Wahrscheinlichkeit, dass eine hochwertig sanierte Denkmalimmobilie in guter Lage keinen Mieter findet, äußerst gering ist, kann sich der Investor über einen sogenannten Mietpool zusätzlich absichern. Bei einem Mietpool werden alle eingehenden Mieten der am Mietpool beteiligten Parteien einer Denkmalimmobilie gebündelt und auf die einzelnen Eigentümer entsprechend der Größe ihrer Wohnungen verteilt. Steht eine Wohnung leer, erhält der Eigentümer trotzdem die Miete, die ihm entsprechend seinem Anteil am Mietpool zusteht. Damit ist sichergestellt, dass die Eigentümer immer Mietzahlungen erhalten. Ein kompletter Mietausfall ist damit praktisch ausgeschlossen, dazu müssten alle am Mietpool beteiligten Wohnungen leer stehen. Der Mietpool wirkt also de facto wie eine Versicherung. Die Mitgliedschaft im Mietpool ist kostenlos und jeder Eigentümer kann frei entscheiden, ob er dem Mietpool beitreten möchte oder nicht.
Wie kann ich bei der Schlussabnahme der Immobilie unterstützt werden?
Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten findet die Abnahme statt. Dabei kann der Käufer einen Sachverständigen seiner Wahl zur Abnahme mitnehmen. Es besteht auch die Möglichkeit, z.B. den TÜV Süd zu beauftragen. In diesem Fall erfolgt eine Begehung des Objekts mit einem Sachverständigen des TÜV Süd, der die Mängelfreiheit bescheinigt oder auf noch vorhandene Mängel hinweist, die der Bauträger beseitigen muss. Einige Bauträger bieten sogar an, dass der TÜV die gesamte Baumaßnahme begleitet, die Kosten trägt dann der Bauträger. Während der Bauzeit kommen dann in regelmäßigen Abständen Mitarbeiter des TÜV auf die Baustelle und begutachten den Baufortschritt. Dies ist eine weitere Maßnahme, die die Sicherheit für den Käufer erhöht.
Können Denkmalimmobilien eine hohe Energieeffizienz erreichen?
Auch denkmalgeschützte Gebäude können eine sehr hohe Energieeffizienz erreichen. In den meisten Fällen, in denen eine energieeffiziente Sanierung eines Baudenkmals möglich ist, wird diese heute auch umgesetzt. Neben der zukunftssicheren Energiebilanz der Immobilie hat dies den zusätzlichen Vorteil, dass unter Umständen entsprechende Fördermittel in Anspruch genommen werden können.
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