Anlageimmobilie vs. Denkmalimmobilie
Das Wichtigste in Kürze
- Die Spekulationsfrist beim Verkauf einer Immobilie beträgt 10 Jahre.
- Der Kauf einer Denkmalschutzimmobilie wird vom Staat mit Steuervorteilen gefördert.
- Der Immobilienkauf gilt als inflations- und krisensicher.
- Die Qualität der Sanierung ist bei Denkmalimmobilien in der Regel sehr hoch.
Die Spekulationsfrist bei Anlageimmobilien
Beim Verkauf einer Immobilie beträgt die Spekulationsfrist exakt 10 Jahre. Sie beginnt mit dem Datum der Beurkundung des Kaufvertrags. Für Kapitalanleger bedeutet das, dass die Immobilie frühestens nach zehn Jahren und tatsächlich keinen Tag früher verkauft werden sollte, um die Besteuerung eines Spekulationsgewinns zu vermeiden.
Denn wer eine Immobilie als kurzfristiges Spekulationsobjekt nutzt, also unter 10 Jahren wieder verkauft, der muss bedenken, dass die Gewinne aus der Veräußerung der Immobilie im Jahr des Verkaufs mit dem individuellen Einkommensteuersatz versteuert werden müssen. Bis dahin angefallene Abschreibungen werden summiert und dem Gewinn zugerechnet.
Denkmalschutzimmobilien als sichere Sachwertanlage
Bei Denkmalimmobilien kommt noch ein zusätzlicher Aspekt ins Spiel: Der Kauf einer denkmalgeschützten Immobilie wird vom Fiskus mit erheblichen Steuervorteilen gefördert. Je nach Verwendungszweck, ob zur Selbstnutzung oder Vermietung, können die Kapitalanleger von unterschiedlichen Möglichkeiten bei der Abschreibung profitieren.
Denkmalimmobilien bieten somit Vorteile, die andere Anlageimmobilien in dieser Form nicht bieten können. Zudem gelten sie als inflations- und krisensicher. Speziell die Immobilien, die sich in attraktiver Lage inmitten von Großstädten befinden, stehen auf der Mieterseite hoch im Kurs. Lukrative Mieteinnahmen und eine konstante Nachfrage sind so auf lange Zeit gesichert. Die Mieteinnahmen in Kombination mit den steuerlichen Vorteilen decken in der Regel die komplette Finanzierungsbelastung. Auch da sie hinsichtlich ihres Baustil keinem Modetrend unterliegen, stellen sie eine zeitlose und rundum wertbeständige Kapitalanlage dar.
Vorteile bei Kauf und Vermietung
Wer eine Denkmalschutzimmobilie kauft, saniert und vermietet, der kann steuerliche Vergünstigungen geltend machen, indem er die bescheinigungsfähigen Sanierungs- und Modernisierungskosten über zwölf Jahre als Werbungskosten in der jährlichen Einkommensteuererklärung abschreibt. Dabei können in den ersten acht Jahren neun Prozent der Investition für Modernisierung und Sanierung steuerlich geltend gemacht werden. In den vier weiteren Jahren immerhin noch sieben Prozent.
Oftmals kann die Denkmalabschreibung sogar noch mit einem geförderten Darlehen oder Barzuschüssen kombiniert werden. Diese Möglichkeiten bieten "normale" Anlageimmobilien in der Form nicht. Und wie bei allen Anlageimmobilien gilt: Entscheiden Sie sich nach zehn Jahren für einen Verkauf, ist der Erlös aus diesem Verkauf steuerfrei.
Vorteile bei Kauf und privater Nutzung
Auch Kapitalanleger, die eine Denkmalimmobilie kaufen, um selbst darin zu wohnen, gehen steuerlich nicht leer aus. Sie können immerhin neun Prozent der Sanierungskosten über einen Zeitraum von zehn Jahren abschreiben. Summa summarum immerhin 90 Prozent der getätigten Investitionen. Diesen Vorteil haben Käufer "normaler" Immobilien ebenfalls nicht.
> Hier finden Sie eine Beispielrechnung zur Denkmalabschreibung.
Beste Qualität
Auch die Qualität der Sanierung einer Denkmalimmobilie ist im Schnitt deutlich besser als der einer normalen Anlageimmobilie, denn Denkmalimmobilien werden in der Regel nur von erfahrenen Bauherren ausgewählt und saniert.
In der Bundesrepublik Deutschland gehören der Schutz von Baudenkmälern und deren Pflege zu den Aufgaben der Länder und sind dementsprechend gemäß der jeweiligen Denkmalschutzgesetze inhaltlich unterschiedlich organisiert. Um das "Gütesiegel" der Denkmalschutzbehörde zu erhalten, muss eine Immobilie als besonders erhaltenswert eingestuft werden. Die Gründe, eine Denkmalimmobilie als besonders erhaltenswert einzustufen, können beispielsweise seine Bauweise oder auch die Geschichte der Immobilie sein.
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