In der spannenden Welt der Immobilieninvestments stehen Kapitalanleger vor vielfältigen Möglichkeiten, die unterschiedliche Chancen und Potenziale bieten. Zwei besonders attraktive Kategorien, die häufig miteinander verglichen werden, sind Denkmalimmobilien und Anlageimmobilien. Doch was genau verbirgt sich hinter diesen Begriffen und worin unterscheiden sie sich?


Das Wichtigste in Kürze

  • Die Spekulationsfrist beim Verkauf einer Immobilie beträgt 10 Jahre.
  • Der Kauf einer Denkmalschutzimmobilie wird vom Staat durch Steuervorteile gefördert.
  • Der Kauf einer Immobilie gilt als inflations- und krisensicher.
  • Die Sanierungsqualität ist bei Denkmalimmobilien in der Regel sehr hoch.

Die Spekulationsfrist bei Anlageimmobilien

Beim Verkauf einer Immobilie beträgt die Spekulationsfrist genau 10 Jahre. Sie beginnt mit der Beurkundung des Kaufvertrages. Für Kapitalanleger bedeutet dies, dass die Immobilie frühestens nach 10 Jahren und keinen Tag früher verkauft werden sollte, um die Besteuerung eines Spekulationsgewinns zu vermeiden.

Denn wer eine Immobilie als kurzfristiges Spekulationsobjekt nutzt, also vor Ablauf von 10 Jahren wieder verkauft, muss beachten, dass der Gewinn aus dem Verkauf der Immobilie im Jahr des Verkaufs mit dem individuellen Einkommensteuersatz versteuert werden muss. Die bis dahin angefallenen Abschreibungen werden dem Veräußerungsgewinn hinzugerechnet.

Denkmalschutzimmobilien als sichere Sachwertanlage

Bei Denkmalimmobilien kommt ein weiterer Aspekt hinzu: Der Erwerb einer denkmalgeschützten Immobilie wird vom Fiskus mit erheblichen Steuervorteilen gefördert. Je nach Verwendungszweck, ob Eigennutzung oder Vermietung, können Kapitalanleger von unterschiedlichen Abschreibungsmöglichkeiten profitieren.

Denkmalimmobilien bieten somit Vorteile, die andere Anlageimmobilien in dieser Form nicht bieten können. Zudem gelten sie als inflations- und krisensicher. Insbesondere Immobilien in attraktiven Lagen im Zentrum von Großstädten sind bei Mietern sehr beliebt. Lukrative Mieteinnahmen und eine konstante Nachfrage sind somit langfristig gesichert. Die Mieteinnahmen decken zusammen mit den steuerlichen Vorteilen in der Regel die gesamte Finanzierungslast. Auch weil sie baulich keinen Modetrends unterliegen, sind sie eine zeitlose und wertbeständige Kapitalanlage.

Vorteile bei Kauf und Vermietung

Wer eine denkmalgeschützte Immobilie kauft, saniert und vermietet, kann steuerliche Vorteile geltend machen, indem er die bescheinigungsfähigen Sanierungs- und Modernisierungskosten über zwölf Jahre als Werbungskosten in der jährlichen Einkommensteuererklärung abschreibt. Dabei können in den ersten acht Jahren neun Prozent der Modernisierungs- und Instandsetzungsinvestitionen steuerlich geltend gemacht werden. In den folgenden vier Jahren immerhin noch sieben Prozent.

Häufig kann die Denkmalabschreibung sogar mit einem geförderten Darlehen oder Barzuschüssen kombiniert werden. Diese Möglichkeiten bieten "normale" Anlageimmobilien in dieser Form nicht. Und wie bei allen Anlageimmobilien gilt: Wenn Sie sich nach zehn Jahren zum Verkauf entschließen, ist der Veräußerungserlös steuerfrei.

Vorteile bei Kauf und privater Nutzung

Auch Kapitalanleger, die eine Denkmalimmobilie zur Selbstnutzung erwerben, gehen steuerlich nicht leer aus. Sie können immerhin neun Prozent der Sanierungskosten über einen Zeitraum von zehn Jahren abschreiben. Das sind immerhin 90 Prozent der getätigten Investitionen. Diesen Vorteil haben Käufer "normaler" Immobilien nicht.
> Hier finden Sie eine Beispielrechnung zur Denkmalabschreibung.

Beste Qualität

Auch die Sanierungsqualität einer Denkmalimmobilie ist im Durchschnitt deutlich besser als die einer normalen Anlageimmobilie, da Denkmalimmobilien in der Regel nur von erfahrenen Bauherren ausgewählt und saniert werden.

Der Denkmalschutz und die Denkmalpflege sind in der Bundesrepublik Deutschland Ländersache und entsprechend in den jeweiligen Denkmalschutzgesetzen inhaltlich unterschiedlich ausgestaltet. Um das "Gütesiegel" der Denkmalschutzbehörde zu erhalten, muss eine Immobilie als besonders erhaltenswert eingestuft werden. Gründe für die Einstufung eines Baudenkmals als besonders erhaltenswert können z.B. die Bauweise oder auch die Geschichte der Immobilie sein.

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