Die Denkmalabschreibung ist ein attraktives steuerliches Instrument, mit dem Investoren zum Teil erhebliche Steuervorteile nutzen können. In Deutschland wird der Erhalt historischer Gebäude und architektonischer Schätze gefördert, indem private Investoren durch die Denkmalabschreibung ermutigt werden, in die Sanierung und Restaurierung dieser Immobilien zu investieren.

Die Denkmal-AfA reduziert das zu versteuernde Einkommen

Die Denkmalabschreibung ist im Einkommensteuergesetz in den Paragraphen 7h, 7i und 10f geregelt. Demnach lohnt sich die Investition in eine Denkmalimmobilie für Personen mit einer hohen Steuerlast. In erster Linie profitieren also sogenannte Besserverdiener mit hohem Bruttoeinkommen von dieser Regelung, da die hohen Abschreibungssätze das zu versteuernde Einkommen erheblich reduzieren können.

Konkret funktioniert die Denkmalabschreibung so, dass Sanierungskosten, also Kosten für Maßnahmen, die der Erhaltung der denkmalgeschützten Immobilie dienen, als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Dadurch wird das zu versteuernde Einkommen gemindert. In der Praxis übersteigen die Sanierungskosten in der Regel den eigentlichen Kaufpreis der Immobilie - so entsteht eine solide Kapitalanlage.

Unterschiedliche Besteuerung bei vermieteten und selbstgenutzten Immobilien

Wird eine denkmalgeschützte Immobilie saniert und anschließend vermietet, können die Sanierungskosten in Form einer Abschreibung steuerlich geltend gemacht werden. Die Abschreibungssätze sind höher als bei der Sanierung "normaler" Immobilien. Die Modernisierungskosten können dann acht Jahre lang mit jeweils neun Prozent und weitere vier Jahre mit jeweils sieben Prozent steuerlich geltend gemacht werden.

Auch Selbstnutzer profitieren von der hohen AfA. In diesem Fall können die Modernisierungskosten zehn Jahre lang mit jeweils neun Prozent vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Die Bausubstanz selbst ist nicht abschreibungsfähig.

Eine Abschreibung auf den Kaufpreis gibt es insofern nur, wenn die Denkmalimmobilie anschließend vermietet wird. Dabei gilt folgende Regelung: Gebäude, die vor 1925 errichtet wurden, können 40 Jahre lang mit 2,5 Prozent pro Jahr abgeschrieben werden. Jüngere Immobilien können 50 Jahre lang mit zwei Prozent abgeschrieben werden.

Mehr Infos zur Abschreibung von vermieteten und selbstgenutzten Denkmalimmobilen.

Die Denkmalabschreibung: eine lohnende Investition

Die Denkmalabschreibung bietet Investoren eine einzigartige Möglichkeit, in den Erhalt und die Restaurierung historischer Gebäude zu investieren und gleichzeitig erhebliche steuerliche Vorteile zu erzielen. Eine Win-Win-Situation, bei der Sie nicht nur zum Erhalt des kulturellen Erbes beitragen, sondern auch Ihre eigene finanzielle Situation verbessern.

Als erfahrener Immobilienmakler stehen wir Ihnen gerne bei der Auswahl geeigneter Denkmalimmobilien als Kapitalanlage zur Seite. Wir unterstützen Sie bei der Suche nach optimalen Investitionsmöglichkeiten und der Maximierung Ihrer Rendite.

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