Die Denkmalabschreibung ist ein attraktives steuerliches Instrument, mit dem Investoren zum Teil erhebliche Steuervorteile nutzen können. In Deutschland wird der Erhalt historischer Gebäude und architektonischer Schätze gefördert, indem private Investoren durch die Denkmalabschreibung ermutigt werden, in die Sanierung und Restaurierung von Denkmalimmobilien zu investieren.

Die Denkmal-AfA reduziert das zu versteuernde Einkommen

Die Denkmalabschreibung ist im Einkommensteuergesetz in den Paragraphen 7h, 7i und 10f geregelt. Investitionen in Denkmalimmobilien lohnen sich insbesondere für Personen mit hoher Steuerlast. Besserverdiener profitieren von den hohen Abschreibungssätzen, die das zu versteuernde Einkommen erheblich reduzieren können. Die Denkmalabschreibung ermöglicht es, Sanierungskosten als Werbungskosten abzusetzen und somit das zu versteuernde Einkommen zu mindern. In der Praxis übersteigen die Sanierungskosten oft den eigentlichen Kaufpreis der Denkmalimmobilie, was sie zu einer soliden Kapitalanlage macht.

Unterschiedliche Besteuerung bei vermieteten und selbstgenutzten Immobilien

Bei der Sanierung und Vermietung einer denkmalgeschützten Immobilie können die Modernisierungskosten über eine Abschreibung steuerlich geltend gemacht werden. Die Abschreibungssätze sind dabei höher als bei der Sanierung "normaler" Immobilien. Dies erklärt sich dadurch, dass die Modernisierungskosten über acht Jahre hinweg mit neun Prozent und über die folgenden vier Jahre mit sieben Prozent von der Steuer abgesetzt werden können.

Selbstnutzer profitieren ebenfalls von der attraktiven Abschreibung, indem sie die Modernisierungskosten über zehn Jahre hinweg mit jeweils neun Prozent von ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen können. Die Bausubstanz selbst ist nicht abschreibungsfähig.

Eine Abschreibung auf den Kaufpreis ist nur möglich, wenn die Denkmalimmobilie vermietet wird. Dabei gelten folgende Regeln: Gebäude, die vor 1925 errichtet wurden, können über 40 Jahre hinweg mit 2,5 Prozent jährlich abgeschrieben werden, während jüngere Immobilien über 50 Jahre hinweg mit zwei Prozent abgeschrieben werden können.

Mehr Infos zur Abschreibung von vermieteten und selbstgenutzten Denkmalimmobilen.

Die Denkmalabschreibung: eine lohnende Investition

Die Denkmalabschreibung bietet Investoren eine einzigartige Möglichkeit, in den Erhalt und die Restaurierung historischer Gebäude zu investieren und gleichzeitig erhebliche steuerliche Vorteile durch die Abschreibung zu erzielen. Eine Win-Win-Situation, bei der Sie nicht nur zum Erhalt des kulturellen Erbes beitragen, sondern auch Ihre eigene finanzielle Situation verbessern.

Als erfahrener Immobilienmakler stehen wir Ihnen gerne bei der Auswahl geeigneter Denkmalimmobilien als Kapitalanlage zur Seite. Wir unterstützen Sie bei der Suche nach optimalen Investitionsmöglichkeiten und der Maximierung Ihrer Rendite. Kontaktieren Sie uns noch heute und entdecken Sie das Potenzial der Denkmalabschreibung für Ihr Investment. Gerne unterstützen wir Sie bei einer individuellen Wirtschaftlichkeitsberechnung.


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