Was ist eine Denkmalimmobilie?

Eine Denkmalimmobilie, auch genannt Denkmalschutzimmobilie oder Baudenkmal (alle Begriffe können synonym verwendet werden), ist eine Immobilie, die historisch, kulturell oder architektonisch von besonderem Wert ist und deshalb als besonders schützenswert eingestuft wird. Sie kann besonders künstlerisch mit zahlreichen Ornamenten gestaltet sein, einst Geschichte geschrieben haben oder eine technische Besonderheit aufweisen. Einige Gebäude oder Grundstücke fallen sogar automatisch unter den Denkmalschutz, zum Beispiel wenn sie vor einem bestimmten Datum oder von einer berühmten Person erbaut wurden.

In der Regel fällt eine denkmalgeschützte Immobilie aber durch eine architektonisch ansprechende Gestaltung auf, die es zu erhalten gilt. Ist der Status als Denkmalimmobilie erst offiziell, werden die Gebäude in den allermeisten Fällen aufwendig saniert und modernisiert. Dies gilt für außen, aber auch für innen, wo eine hochwertige Ausstattung als Standard gilt. So werden Denkmalimmobilien schnell zu einem echten Schmuckstück und als Bereicherung für eine Stadt wahrgenommen.

Auf Langlebigkeit saniert

Eine Immobilie wird in der Regel durch die zuständigen Behörden, meist durch das Denkmalschutzamt, zu einer Denkmalimmobilie erklärt. Dies geschieht anhand bestimmter Kriterien, die in den jeweiligen Landesgesetzen und Denkmalschutzverordnungen festgelegt sind. Die Einordnung als Denkmal kann auf Antrag des Eigentümers, von Vereinigungen, aber auch von Amts wegen erfolgen. In jedem Fall muss eine fachkundige Stellungnahme vorliegen, die die Eignung des Gebäudes als Denkmalimmobilie belegt.

Ist eine Immobilie erst einmal zur Denkmalimmobilie erklärt worden, unterliegt sie besonderen Schutzvorschriften, um ihren Erhalt und ihre Nutzung zu gewährleisten. Möchte man eine Denkmalimmobilie sanieren, modernisieren oder verändern, gelten dafür bestimmte Regelungen und Auflagen. Zum Beispiel müssen bestimmte Materialien verwendet werden, um den historischen Charakter des Gebäudes zu erhalten und es dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden, die den historischen Wert beeinträchtigen würden.

Alle Maßnahmen, die eine Denkmalimmobilie wieder instand setzen, weisen eine besondere Förderung auf. Diese wird in dem Umfang gewährt, wie es zur Erhaltung des Gebäudes als Denkmalimmobilie oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich ist. Dabei ist im Denkmalschutzgesetz (DSchG) definiert, dass eine sinnvolle Nutzung nur anzunehmen ist, wenn das Gebäude in der Weise genutzt wird, dass die Erhaltung der schützenswerten Substanz der Denkmalimmobilie auf die Dauer gewährleistet ist. Eine Denkmalimmobilie muss also quasi per Gesetz auf Langlebigkeit hin saniert werden. Dies ist ein weiterer Aspekt, der für die Solidität und die Nachhaltigkeit einer solchen Investition in eine Denkmalimmobilie als Kapitalanlage spricht.

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