In der vielfältigen Welt der Immobilien stößt man immer wieder auf den Begriff "Denkmalimmobilie". Doch was verbirgt sich dahinter? Denkmalimmobilien sind weit mehr als nur alte Gebäude - sie sind historische Schätze, einzigartige Architektur und ein Stück gelebte Geschichte.

Was ist eine Denkmalimmobilie?

Eine Denkmalimmobilie, auch genannt Denkmalschutzimmobilie oder Baudenkmal (alle Begriffe können synonym verwendet werden), ist eine Immobilie, die historisch, kulturell oder architektonisch von besonderem Wert ist und deshalb als besonders schützenswert eingestuft wird. Sie kann besonders künstlerisch mit zahlreichen Ornamenten gestaltet sein, einst Geschichte geschrieben haben oder eine technische Besonderheit aufweisen. Manche Gebäude oder Grundstücke stehen sogar automatisch unter Denkmalschutz, z.B. wenn sie vor einem bestimmten Datum errichtet wurden oder von einer berühmten Person gebaut wurden.

In der Regel zeichnet sich eine denkmalgeschützte Immobilie jedoch durch eine architektonisch ansprechende Gestaltung aus, die es zu erhalten gilt. Ist der Denkmalstatus erst einmal amtlich, werden die Gebäude in den allermeisten Fällen aufwendig saniert und modernisiert. Das gilt für das Äußere, aber auch für das Innere, wo eine hochwertige Ausstattung als Standard gilt. So werden Denkmalimmobilien schnell zu echten Schmuckstücken und als Bereicherung für eine Stadt wahrgenommen.

Auf Langlebigkeit saniert

Eine Immobilie wird in der Regel durch die zuständigen Behörden, meist durch das Denkmalschutzamt, zu einer Denkmalimmobilie erklärt. Dies geschieht anhand bestimmter Kriterien, die in den jeweiligen Landesgesetzen und Denkmalschutzverordnungen festgelegt sind. Die Einordnung als Denkmal kann auf Antrag des Eigentümers, von Vereinigungen, aber auch von Amts wegen erfolgen. In jedem Fall muss eine fachkundige Stellungnahme vorliegen, die die Eignung des Gebäudes als Denkmalimmobilie belegt.

Ist eine Immobilie erst einmal unter Denkmalschutz gestellt, unterliegt sie besonderen Schutzvorschriften, um ihre Erhaltung und Nutzung zu gewährleisten. Möchte man eine Denkmalimmobilie sanieren, modernisieren oder verändern, gelten dafür bestimmte Regelungen und Auflagen. So müssen beispielsweise bestimmte Materialien verwendet werden, um den historischen Charakter des Gebäudes zu erhalten, und es dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden, die den historischen Wert beeinträchtigen.

Alle Maßnahmen, die der Instandsetzung einer Denkmalimmobilie dienen, werden besonders gefördert. Diese wird in dem Umfang gewährt, der erforderlich ist, um das Gebäude als Baudenkmal zu erhalten oder einer sinnvollen Nutzung zuzuführen. Dabei definiert das Denkmalschutzgesetz (DSchG), dass eine sinnvolle Nutzung nur dann anzunehmen ist, wenn das Gebäude so genutzt wird, dass die Erhaltung der schützenswerten Substanz der Denkmalimmobilie auf Dauer gewährleistet ist. Eine denkmalgeschützte Immobilie muss also quasi per Gesetz auf Dauer saniert werden. Dies ist ein weiterer Aspekt, der für die Solidität und Nachhaltigkeit einer solchen Investition in eine Denkmalimmobilie als Kapitalanlage spricht.

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