Warum die Steuervorteile einer Denkmalimmobilie so außergewöhnlich sind

Stellen Sie sich vor, Sie investieren 300.000 Euro in eine Immobilie und erhalten über die nächsten Jahre knapp 100.000 Euro vom Finanzamt zurück. Klingt zu gut, um wahr zu sein? Bei Denkmalimmobilien ist genau das möglich – und vollkommen legal. Die Steuervorteile einer Denkmalimmobilie gehören zu den attraktivsten Förderungen, die der deutsche Staat privaten Investoren bietet.

Der Grund dafür ist einfach: Der deutsche Staat hat ein großes Interesse daran, historische Bausubstanz zu erhalten. Denkmalgeschützte Gebäude prägen das Bild unserer Städte und sind Teil unseres kulturellen Erbes. Doch ihre Sanierung ist aufwendig und teuer. Deshalb fördert der Gesetzgeber private Investoren, die bereit sind, in den Erhalt dieser besonderen Immobilien zu investieren.

Das Instrument dieser Förderung ist die Denkmalabschreibung, kurz Denkmal-AfA. Sie ermöglicht es Eigentümern, einen erheblichen Teil ihrer Investition steuerlich geltend zu machen und so ihre Steuerlast deutlich zu reduzieren. Für Gutverdiener mit hoher Steuerlast sind die Steuervorteile von Denkmalimmobilien eine der attraktivsten legalen Möglichkeiten zur Steueroptimierung in Deutschland.

In diesem Leitfaden erfahren Sie, wie die steuerlichen Vorteile bei Denkmalimmobilien funktionieren, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie viel Sie konkret sparen können. Eines vorweg: Die Steuervorteile einer Denkmalimmobilie sind so erheblich, dass sie oft den entscheidenden Unterschied zwischen einer durchschnittlichen und einer hervorragenden Rendite ausmachen.

Inhaltsverzeichnis

  1. Grundvoraussetzungen für die Steuervorteile
  2. Die Denkmal-AfA: Herzstück der Förderung
  3. Zusätzliche Abschreibung der Gebäudesubstanz
  4. Finanzierungskosten vollständig absetzbar
  5. Steuerfreier Verkaufsgewinn nach zehn Jahren
  6. Steuervorteile bei Selbstnutzung
  7. Konkretes Rechenbeispiel
  8. Für wen lohnen sich die Steuervorteile?
  9. Häufige Fragen zu Steuervorteilen

Grundvoraussetzungen für die Steuervorteile einer Denkmalimmobilie

Bevor Sie die Steuervorteile einer Denkmalimmobilie nutzen können, müssen einige wichtige Voraussetzungen erfüllt sein. Nicht jede historische oder schöne Altbauimmobilie qualifiziert sich automatisch für die Denkmalabschreibung. Die Immobilie muss offiziell als Baudenkmal anerkannt und in der Denkmalliste des jeweiligen Bundeslandes eingetragen sein. Erst dann können die Sanierungs- und Umbaumaßnahmen in den Genuss der steuerlichen Förderung kommen.

Eine weitere wichtige Voraussetzung für die Steuervorteile: Die Baumaßnahmen müssen nach Abschluss des Kaufvertrages durchgeführt werden. Wer eine bereits sanierte Denkmalimmobilie kauft, kann die Sanierungskosten nicht mehr selbst abschreiben. Diese Regelung ist zentral für die Planung Ihrer Investition und sollte von Anfang an berücksichtigt werden.

Grundsätzlich spielt es dabei zunächst keine Rolle, ob Sie die Denkmalimmobilie vermieten oder selbst nutzen möchten. Allerdings unterscheiden sich die steuerlichen Vorteile in beiden Fällen erheblich, wie wir gleich sehen werden.

Die Denkmal-AfA: Herzstück der steuerlichen Vorteile

Die Denkmalabschreibung ist das zentrale Element der Steuervorteile bei Denkmalimmobilien. Sie ist im Einkommensteuergesetz in den Paragraphen 7h und 7i geregelt. Diese gesetzliche Verankerung bedeutet: Es handelt sich nicht um eine Lücke oder ein Schlupfloch, sondern um eine vom Staat ausdrücklich gewollte und geförderte Steuervergünstigung.

Das Prinzip der Steuervorteile ist einfach: Als Eigentümer einer Denkmalimmobilie können Sie die Sanierungskosten deutlich schneller steuerlich absetzen als bei einer normalen Immobilie. Konkret bedeutet das: Sie können die Modernisierungskosten über einen Zeitraum von nur zwölf Jahren zu 100 Prozent steuerlich abschreiben. Bei einer gewöhnlichen Immobilie würde dies bis zu 50 Jahre dauern.

Die Abschreibung erfolgt in zwei Phasen. In den ersten acht Jahren können Sie jährlich neun Prozent der durch die Denkmalbehörde bescheinigten Sanierungskosten als Werbungskosten geltend machen. In den folgenden vier Jahren sind es jeweils sieben Prozent pro Jahr. Nach diesen zwölf Jahren haben Sie die gesamten bescheinigten Sanierungskosten steuerlich abgesetzt – ein erheblicher Steuervorteil, den kaum eine andere Anlageform bietet.

Ein Rechenbeispiel verdeutlicht die Steuervorteile einer Denkmalimmobilie: Bei Sanierungskosten von 200.000 Euro können Sie in den ersten acht Jahren jeweils 18.000 Euro und in den folgenden vier Jahren jeweils 14.000 Euro von Ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen. Bei einem persönlichen Steuersatz von 42 Prozent ergibt sich allein in den ersten acht Jahren eine jährliche Steuerersparnis von 7.560 Euro – insgesamt also 60.480 Euro über acht Jahre.

Zusätzlicher Steuervorteil: Abschreibung der Gebäudesubstanz

Die Denkmal-AfA für Sanierungskosten ist jedoch nur ein Teil der Steuervorteile bei Denkmalimmobilien. Zusätzlich können Sie auch die originäre Altbausubstanz abschreiben, also den eigentlichen Gebäudewert. Diese zusätzliche Abschreibungsmöglichkeit erhöht die Steuervorteile einer Denkmalimmobilie nochmals deutlich.

Für Immobilien, die vor dem 1. Januar 1925 errichtet wurden, erfolgt eine lineare Abschreibung über 40 Jahre mit 2,5 Prozent pro Jahr. Für jüngere Immobilien, die ab dem 1. Januar 1925 errichtet wurden, beträgt die Abschreibungsdauer 50 Jahre mit zwei Prozent jährlich.

Diese Gebäude-AfA läuft parallel zur Denkmal-AfA und erhöht Ihre jährliche Abschreibungssumme zusätzlich. Bei einem Gebäudewert von 100.000 Euro und einem Baujahr vor 1925 können Sie also weitere 2.500 Euro pro Jahr abschreiben. In Kombination mit der Denkmal-AfA entsteht so eine erhebliche steuerliche Entlastung, die die Gesamtrendite Ihrer Investition deutlich verbessert.

Weitere Steuervorteile: Finanzierungskosten vollständig absetzbar

Neben der Denkmal-AfA und der Gebäude-AfA bietet eine Denkmalimmobilie einen weiteren steuerlichen Vorteil, der oft unterschätzt wird: Wenn Sie Ihre Denkmalimmobilie vermieten, können Sie alle Finanzierungskosten zu 100 Prozent steuerlich geltend machen.

Das umfasst insbesondere die Darlehenszinsen, die gerade in der Anfangsphase einer Finanzierung einen erheblichen Anteil der monatlichen Rate ausmachen. Aber auch andere Kosten wie Bereitstellungszinsen, Bankgebühren oder Grundbuchkosten können Sie als Werbungskosten absetzen.

Durch diese Kombination aus Denkmal-AfA, Gebäude-AfA und absetzbaren Finanzierungskosten erreichen Sie in den ersten Jahren oft eine Situation, in der Ihre steuerlich relevanten Einnahmen aus der Vermietung praktisch bei null liegen. Die Mieteinnahmen werden durch die Abschreibungen und Kosten vollständig kompensiert – während Sie real Einnahmen haben und Vermögen aufbauen.

Für Käufer mit hoher Steuerbelastung ist es durch diese Mechanismen möglich, faktisch bis zu 50 Prozent des Kaufpreises durch die Steuervorteile der Denkmalimmobilie wieder zurückzuerhalten. Die genaue Summe hängt natürlich von Ihrer individuellen Steuersituation ab, aber die Größenordnung verdeutlicht das enorme Potenzial.

Steuervorteil beim Verkauf: Steuerfreier Gewinn nach zehn Jahren

Ein weiterer Steuervorteil, der Denkmalimmobilien von anderen Kapitalanlagen grundlegend unterscheidet, betrifft den Verkauf: Alle Gewinne aus dem Verkauf Ihrer Immobilie sind nach Ablauf von zehn Jahren komplett steuerfrei.

Das bedeutet: Wenn Sie die Immobilie für 300.000 Euro kaufen und nach zwölf Jahren für 400.000 Euro verkaufen, bleiben die 100.000 Euro Gewinn steuerfrei. Bei Aktien, Fonds oder anderen Wertpapieren müssten Sie auf diesen Gewinn 26,375 Prozent Abgeltungssteuer (inklusive Solidaritätszuschlag) zahlen – also über 26.000 Euro.

Diese Regelung macht die Steuervorteile von Denkmalimmobilien besonders für langfristig orientierte Anleger interessant. Sie profitieren nicht nur während der Haltedauer von den Abschreibungen und Mieteinnahmen, sondern auch beim späteren Verkauf von der Steuerfreiheit der Wertsteigerung.

Steuervorteile einer Denkmalimmobilie bei Selbstnutzung

Bisher haben wir hauptsächlich über vermietete Denkmalimmobilien gesprochen. Doch auch wenn Sie die Immobilie selbst bewohnen möchten, profitieren Sie von steuerlichen Vorteilen – allerdings in etwas geringerem Umfang.

Bei Selbstnutzung können 90 Prozent der Sanierungskosten über einen Zeitraum von zehn Jahren abgeschrieben werden, und zwar mit jeweils neun Prozent pro Jahr. Die Abschreibung erfolgt als Sonderausgaben in Ihrer Einkommensteuererklärung.

Der Unterschied zu den Steuervorteilen bei vermieteten Denkmalimmobilien liegt darin, dass Sie bei Selbstnutzung keine Werbungskosten geltend machen können. Das bedeutet: Die Finanzierungskosten wie Darlehenszinsen können nicht zusätzlich abgesetzt werden. Auch die Gebäude-AfA für die Altbausubstanz entfällt bei Selbstnutzung komplett.

Trotzdem bleiben die Steuervorteile auch bei selbstgenutzten Denkmalimmobilien erheblich. Bei 200.000 Euro Sanierungskosten können Sie über zehn Jahre 180.000 Euro (90 Prozent) abschreiben, also 18.000 Euro pro Jahr. Bei einem Steuersatz von 42 Prozent bedeutet das eine jährliche Steuerersparnis von 7.560 Euro.

Konkretes Rechenbeispiel: So rechnen sich die Steuervorteile

Lassen Sie uns die verschiedenen Komponenten der Steuervorteile einer Denkmalimmobilie in einem Gesamtbeispiel zusammenführen, um die steuerliche Attraktivität greifbar zu machen.

Angenommen, Sie kaufen eine vermietete Denkmalimmobilie für 300.000 Euro. Davon entfallen 100.000 Euro auf den Gebäudewert und 200.000 Euro auf die Sanierungskosten. Die Immobilie wurde 1910 erbaut. Ihr persönlicher Steuersatz liegt bei 42 Prozent.

In den ersten acht Jahren können Sie jährlich abschreiben: 18.000 Euro Denkmal-AfA (neun Prozent von 200.000 Euro) plus 2.500 Euro Gebäude-AfA (2,5 Prozent von 100.000 Euro), insgesamt also 20.500 Euro pro Jahr. Bei einem Steuersatz von 42 Prozent entspricht das einer jährlichen Steuerersparnis von 8.610 Euro.

In den Jahren neun bis zwölf können Sie jährlich abschreiben: 14.000 Euro Denkmal-AfA (sieben Prozent von 200.000 Euro) plus 2.500 Euro Gebäude-AfA, insgesamt 16.500 Euro pro Jahr. Das entspricht einer jährlichen Steuerersparnis von 6.930 Euro.

Über zwölf Jahre summieren sich die Steuervorteile Ihrer Denkmalimmobilie auf: (8 × 8.610 Euro) + (4 × 6.930 Euro) = 68.880 Euro + 27.720 Euro = 96.600 Euro.

Sie erhalten also fast 100.000 Euro vom Finanzamt zurück – das sind 32 Prozent Ihrer ursprünglichen Investition von 300.000 Euro. Hinzu kommen die laufenden Mieteinnahmen, die Wertstabilität der Immobilie und die Möglichkeit eines steuerfreien Verkaufsgewinns nach zehn Jahren.

Für wen lohnen sich die Steuervorteile einer Denkmalimmobilie besonders?

Die Steuervorteile von Denkmalimmobilien sind besonders attraktiv für Personen mit hohem zu versteuerndem Einkommen. Der Grund liegt auf der Hand: Je höher Ihr Steuersatz, desto höher die absolute Steuerersparnis durch die Abschreibungen.

Bei einem Steuersatz von 25 Prozent würden Sie bei unserem Beispiel "nur" rund 57.000 Euro über zwölf Jahre sparen. Bei einem Spitzensteuersatz von 45 Prozent hingegen wären es etwa 104.000 Euro. Die Steuervorteile einer Denkmalimmobilie werden also umso wertvoller, je höher Ihr Einkommen ist.

Besonders geeignet sind die Steuervorteile von Denkmalimmobilien daher für Selbstständige, Freiberufler, Geschäftsführer und andere Gutverdiener, die nach Möglichkeiten suchen, ihre Steuerlast legal zu optimieren, während sie gleichzeitig in eine wertstabile Sachanlage investieren.

Aber auch für Anleger mit moderatem Einkommen können die Steuervorteile einer Denkmalimmobilie sinnvoll sein, wenn die Gesamtrendite aus Mieteinnahmen, Wertsteigerung und Steuerersparnis stimmt. Eine individuelle Wirtschaftlichkeitsberechnung zeigt Ihnen, ob die Steuervorteile einer Denkmalimmobilie in Ihrer persönlichen Situation optimal genutzt werden können.

Sicherheit und Wertstabilität als Basis der Investition

Bei allen Steuervorteilen sollte eines nicht vergessen werden: Die Steuerersparnis ist nur ein Teil der Attraktivität einer Denkmalimmobilie. Die Basis jeder Investition sollte eine solide Immobilie in guter Lage mit realistischem Mietpotenzial sein.

Kapitalanleger suchen in erster Linie Sicherheit und Wertstabilität. Immobilien bieten genau diese Eigenschaften, da Mieten und Immobilienwerte langfristig tendenziell mit der Inflation steigen. Denkmalimmobilien haben darüber hinaus den Vorteil der Seltenheit und der besonderen Attraktivität für Mieter, was zu stabilen Vermietungssituationen und oft auch überdurchschnittlichen Mietpreisen führt.

Die Steuervorteile einer Denkmalimmobilie sind also nicht der alleinige Grund für eine Investition, sondern das i-Tüpfelchen auf einer ohnehin soliden Kapitalanlage. Sie verwandeln eine gute Investition in eine hervorragende.

Häufige Fragen zu den Steuervorteilen von Denkmalimmobilien

Welche Steuervorteile bietet eine Denkmalimmobilie konkret?

Die Hauptsteuervorteile einer Denkmalimmobilie umfassen die Denkmal-AfA (100 Prozent der bescheinigten Sanierungskosten über zwölf Jahre absetzbar), die Gebäude-AfA (2,0 bis 2,5 Prozent jährlich), vollständig absetzbare Finanzierungskosten bei Vermietung und steuerfreie Veräußerungsgewinne nach zehn Jahren. Diese Kombination macht Denkmalimmobilien zu einer der steuerlich attraktivsten Anlageformen.

Kann ich die Steuervorteile auch ohne Vermietung nutzen?

Ja, auch bei Selbstnutzung können Sie von den Steuervorteilen einer Denkmalimmobilie profitieren. Sie können dann 90 Prozent der Sanierungskosten über zehn Jahre als Sonderausgaben absetzen. Allerdings entfallen bei Selbstnutzung die Gebäude-AfA und die Absetzbarkeit von Finanzierungskosten.

Wie lange muss ich die Immobilie halten, um alle Steuervorteile zu nutzen?

Um die Steuervorteile einer Denkmalimmobilie voll auszuschöpfen, sollten Sie einen Anlagehorizont von mindestens zwölf Jahren einplanen. Nach zehn Jahren können Sie die Immobilie steuerfrei verkaufen. Die Denkmal-AfA läuft über zwölf Jahre.

Brauche ich einen Steuerberater für die Nutzung der Steuervorteile?

Ja, wir empfehlen dringend, einen auf Immobilien spezialisierten Steuerberater zu konsultieren. Die steuerlichen Vorteile von Denkmalimmobilien sind komplex, und ein Experte kann sicherstellen, dass Sie alle Abschreibungsmöglichkeiten optimal nutzen und keine Fehler bei der Steuererklärung machen.

Gibt es Risiken bei den Steuervorteilen einer Denkmalimmobilie?

Die Steuervorteile selbst sind gesetzlich verankert und sicher. Risiken können entstehen, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind (z.B. Sanierung vor Kaufvertrag) oder wenn die Denkmalschutzbehörde die Maßnahmen nicht anerkennt. Eine professionelle Beratung minimiert diese Risiken.

Wichtige rechtliche Hinweise zu den Steuervorteilen

Alle hier genannten Informationen zu den Steuervorteilen von Denkmalimmobilien dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Die steuerliche Behandlung von Denkmalimmobilien ist komplex und hängt von vielen individuellen Faktoren ab.

Wir empfehlen dringend, vor einer Investitionsentscheidung einen auf Immobilien spezialisierten Steuerberater zu konsultieren. Dieser kann Ihre persönliche Steuersituation analysieren und Ihnen konkret berechnen, welche Steuervorteile Sie durch eine Denkmalimmobilie realisieren können.

Die gesetzlichen Regelungen zur Denkmal-AfA sind in den Paragraphen 7h und 7i des Einkommensteuergesetzes festgelegt. Für Selbstnutzer gilt Paragraph 10f EStG. Diese gesetzlichen Grundlagen sind seit vielen Jahren stabil und genießen breiten politischen Konsens, da sie dem Erhalt des kulturellen Erbes dienen.

Ihr nächster Schritt: Steuervorteile einer Denkmalimmobilie optimal nutzen

Die Steuervorteile von Denkmalimmobilien sind erheblich und können Ihre Rendite deutlich steigern. Doch ob eine Denkmalimmobilie für Sie die richtige Investition ist und Sie die Steuervorteile optimal nutzen können, hängt von vielen Faktoren ab: Ihrer Einkommenssituation, Ihren Investitionszielen, Ihrer Risikobereitschaft und nicht zuletzt von der konkreten Immobilie.

Wir erstellen für Sie gerne eine kostenlose und unverbindliche Wirtschaftlichkeitsberechnung, die alle Aspekte Ihrer individuellen Situation berücksichtigt. So können Sie auf einer soliden Zahlengrundlage entscheiden, ob die Steuervorteile einer Denkmalimmobilie zu Ihren Zielen passen.

Lassen Sie uns in einem persönlichen Gespräch herausfinden, wie viel Sie durch die Steuervorteile einer Denkmalimmobilie konkret sparen können. Wir erläutern Ihnen alle steuerlichen Vorteile im Detail und beantworten alle Ihre Fragen.

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