Eine Immobilie wird zur Denkmalimmobilie
Was ist eine Denkmalschutzimmobilie?
Laut offizieller Definition ist eine Denkmalimmobilie ein Gebäude von besonders erhaltenswerter Bedeutung. Dieser Wert kann sich aus seiner Architektur, seiner Historie oder dem städtebaulichen Kontext ergeben. Der Schutz dieser Denkmalschutzimmobilien wird durch die Denkmalschutzgesetze der einzelnen Bundesländer gewährleistet.
Wodurch erlangt eine Immobilie den Status einer Denkmalimmobilie?
Der Wert einer Immobilie steht in direktem Zusammenhang mit seiner Architektur und dem Erhalt der künstlerischen Gestaltung. Aber auch ein städtebaulicher Bezug oder besondere technische Eigenschaften können eine Immobilie zur Denkmalimmobilie machen. Beispielsweise bekamen viele Industriebauten ehemaliger Zechen nach deren Schließung den Status einer Denkmalschutzimmobilie. In vielen Altstädten bestechen heutige Denkmalimmobilien durch ihre architektonisch ansprechende Gestaltung, deren Fassaden mithilfe des Denkmalschutzes erhalten werden sollen. Eine Denkmalimmobilie gilt als architektonischer Blickfang, der durch seine Attraktivität das gesamte Umfeld aufwertet.
Perfekt für Kapitalanleger
Denkmalimmobilien entstammen bestimmten Epochen wie der Renaissance oder dem Bauhausstil. Den Idealfall stellen ganze Straßenzüge aus dieser Zeit dar. Durch die Zerstörungen des 2. Weltkrieges findet man diese Situation leider äußerst selten. So bedauernswert dieser Sachverhalt auch ist, so sehr kommt es dem Wert einer Immobilie auch zugute. Elementar für die Eignung einer Denkmalimmobilie als Kapitalanlage ist die Sanierung der Immobilie nach modernen Maßstäben. Diese Wertschöpfung wird entsprechend hoch durch den Staat gefördert. Er bietet Kapitalanlegern die Möglichkeit, die Sanierungskosten im Verlauf von 12 Jahren vollständig steuerlich abzusetzen. Eine Win-win-Situation: Investoren profitieren durch Steuervorteile, der Staat hingegen profitiert dadurch, dass er Denkmalimmobilien ohne den Einsatz eigener Mittel erhalten kann.
Fazit: Wie wird eine Immobilie zur Denkmalimmobilie?
Eine Immobilie kann aus verschiedenen Gründen als "besonders erhaltenswert" eingestuft werden. Das kann ihre Geschichte sein, aber auch die Architektur oder besondere technische Merkmale - meist ist es jedoch der Charme vergangener Jahrhunderte und die repräsentative Architektur, die man erhalten möchte. Geregelt wird der Denkmalschutz über die Denkmalschutzgesetze der einzelnen Bundesländer.
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Denkmalimmobilien sind historische Kulturgüter.
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