Unterschied Sanierungsimmobilie und Denkmalimmobilie
Was ist der Unterschied zwischen einer Denkmalimmobilie und einer Sanierungsimmobilie?
Ob eine Denkmalimmobilie abgerissen, instand gesetzt oder in ihrem Aussehen verändert werden darf, entscheidet die jeweils zuständige Denkmalschutzbehörde. Das Amt bewertet und listet sämtliche dieser Immobilien. Die damit verbundenen Sanierungsmaßnahmen sind vom Staat ebenso gewünscht wie der Denkmalschutz selbst, daher hat der Gesetzgeber entsprechende Steuervorteile als Anreiz für die Käufer geschaffen.
Per Definition gibt es ein öffentliches Interesse an der Instandhaltung entsprechender Gebäude bis hin zu ganzen Wohngebieten.
Attraktiv für Städte und Investoren
Sanierungsimmobilien sind Gebäude, die in öffentlich ausgewiesenen Sanierungsgebieten oder in städtebaulichen Entwicklungsgebieten liegen. Im Gegensatz zu Denkmalimmobilien unterliegen die Modernisierungsmaßnahmen jedoch nicht zwangsläufig den Auflagen der Denkmalschutzbehörde.
Bei Sanierungsimmobilien wird vor Beginn der Sanierung ein Vertrag mit der Stadt geschlossen, in dem Art und Umfang der Sanierung geregelt ist. Das Interesse der Städte und Gemeinden bei der Ausweisung eines Sanierungsgebietes liegt in erster Linie darin, die entsprechenden Gebiete insgesamt aufzuwerten. Eine Win-win-Situation, denn so profitieren Gemeinden und Investoren beiderseits von der Ausweisung eines Sanierungsgebietes.
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