Kaufpreise / Grundrisse Denkmalimmobilie Jugendstil Lofts, Nürnberg
Individuelle steuerliche Vorteile
Warum spare ich?
Der Gesetzgeber honoriert das Engagement zur Modernisierung von Baudenkmälern. Die hierfür getragenen Aufwendungen können grundsätzlich einkommensteuermindernd geltend gemacht werden.
Wie spare ich?
Die Steuerbegünstigung nach § 7i/h, 10f EStG gilt für alle zu Wohnzwecken genutzten Baudenkmäler. Sie wird als Sonderabschreibung bzw. wie Sonderausgaben gewährt und bemisst sich nach der Höhe der zur Erhaltung des Gebäudes notwendigen oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlichen Sanierungskosten. Deren Höhe wird nach Fertigstellung durch Bescheid der Bauaufsichtsbehörde und des Landesamtes für Denkmalschutz festgestellt.
Nutzen Sie Ihre Vorteile!
Als Eigennutzer können Sie nur noch bei denkmalgeschützten Immobilien oder Gebäuden im Sanierungsgebiet Steuern sparen. Steuervergünstigungen in Kombination mit KfW-Fördermitteln ermöglichen Ihnen unter Umständen die Investition schneller zu entschulden. Beachten Sie, dass Sie die Sanierungskosten nur voll geltend machen können, wenn Sie vor Baubeginn kaufen!