Liebevoll restaurierte Ornamente in Treppenhäusern oder an Fassaden, Schnitzereien an Türen oder edler Stuck an Decken machen Denkmalimmobilien zu etwas ganz Besonderem. Meist handelt es sich um größere Immobilien, Villen, Fabrikantenhäuser, Mühlen, Fabriken, Residenzen oder sogar Schlösser, deren Wert dem eines Neubaus in nichts nachsteht. Eine Denkmalimmobilie gilt als attraktives Investment. Wer eine denkmalgeschützte Immobilie als Kapitalanlage nutzt und vermieten möchte, kann von günstigen steuerlichen Rahmenbedingungen profitieren, denn die Sanierung einer Denkmalimmobilie wird vom Staat gefördert.

Steuerlich unterschiedlich: Vermietung und Selbstnutzung

Bei vermieteten Denkmalimmobilien können die Modernisierungskosten gemäß § 7 i EStG 8 Jahre lang mit jeweils 9% und anschließend 4 Jahre mit 7% steuerlich geltend gemacht werden. Auch die eigentlichen Anschaffungskosten der Immobilie können steuermindernd abgesetzt werden - und zwar 40 Jahre lang mit 2,5% bei Immobilien, die bis 1924 erbaut wurden bzw. 50 Jahre lang mit 2% bei Immobilien ab 1925. Besondere Vorteile genießen daher denkmalgeschützte Objekte mit niedrigem Kaufpreis und hohen Modernisierungskosten. Wird die sanierte Immobilie vom Investor selbst genutzt, können die Sanierungskosten gemäß § 10 f EStG 10 Jahre lang mit bis zu 9% pro Jahr abgesetzt werden.

In beiden Fällen ist für die Sanierung eine Bescheinigung über die geplanten Sanierungsmaßnahmen unerlässlich, da die Sanierung von Denkmalimmobilien dem Denkmalschutzgesetz unterliegt und somit mit zahlreichen Auflagen verbunden ist. Die Bescheinigung über die Sanierungsmaßnahmen wird von der örtlichen Denkmalschutzbehörde ausgestellt und ist auch für das Finanzamt rechtsverbindlich.

Ob es sich lohnt, eine Denkmalimmobilie zu kaufen, hängt neben dem Einkommen von zahlreichen Faktoren wie dem Kaufpreis, den zu erwartenden Mieteinnahmen und natürlich auch von der Lage und der Substanz des zu sanierenden Objekts ab.

Denkmalimmobilien für Kapitalanleger sind das Kerngeschäftsfeld unseres Unternehmens. Denkmalgeschütze Immobilien nehmen dabei eine Sonderstellung ein. Durch unsere langjährige Erfahrung im Bereich der Denkmalimmobilien, die enge Kooperation mit einer renommierten Steuerberatungsgesellschaft und den Kontakt zu Hochschulen können wir Ihnen eine fundierte und objektive Beratung zu diesem Thema anbieten.

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