Denkmalimmobilie Tulpenhof, Wolfsburg

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Leben in einer Denkmalimmobilie mit historischem Hintergrund

Bei der Immobilie handelt es sich um ein denkmalgeschütztes, zwischen 1933 und 1936 in traditioneller Bauweise errichtetes zweigeschossiges Gebäude mit teilweise ausgebautem Satteldach. Es ist Teil eines baulichen, als Kulturdenkmal ausgewiesenen Ensembles. Die als Kaserne errichteten Räumlichkeiten werden seit dem Umbau ca. 1947 als Wohnanlage genutzt.

Am 01. Juli 1950 wurde der Fliegerhorst durch die deutsche Verwaltung übernommen. Ab etwa 1960 entstanden auf und am ehemaligen Kasernengelände Wohnhäuser und einzelne Betriebe ließen sich nieder. Das frühere Flugfeld wird seit langem wieder landwirtschaftlich genutzt. Die heute denkmalgeschützten Kasernenbauten wurden in Mietwohnungen umgewandelt, die heute noch in dieser Weise genutzt werden. Die denkmalgeschützten Gebäude des Ensembles sind in zeitgemäß gutem Zustand. Das Besondere dieser Denkmalimmobilie ist sein nahezu unveränderter Zustand seit seiner Entstehung.

Fachgerechte Sanierung - streng nach Auflagen des Denkmalschutzes

Im denkmalgeschützten Tulpenhof entstehen insgesamt 54 Wohnungen unterschiedlicher Größe. Die Gebäude werden unter Zugrundelegung der derzeit anerkannten Fachregeln des Handwerks sowie einschlägiger Normen und den Auflagen des Denkmalschutzes umfassend saniert. Ziel der Sanierungs- und Umbaumaßnahmen ist in erster Linie der Erhalt der wertvollen Denkmalsubstanz sowie die Herstellung von Wohnraum, dessen Gestaltung sich an der funktionellen Qualität modernen Wohnungsbaus orientiert.

Denkmalimmobilien sind ideal für Kapitalanleger

Alle Sanierungskosten dieser Denkmalimmobilie wurden vom Amt für Denkmalschutz genehmigt und werden als Werbungskosten anerkannt. Diese sind innerhalb von 12 Jahren zu 100% steuerlich absetzbar. Je höher der Sanierungskostenanteil eines Gebäudes ist, desto höher fallen entsprechend die vom Anleger anzusetzenden Werbungskosten aus. Die attraktiven Abschreibungsmöglichkeiten machen eine denkmalgeschützte Immobilie daher zu einer optimalen Kapitalanlage hinsichtlich der Rendite nach Steuern. Dennoch liegt der Gewinn im Einkauf und ein attraktiver Verkaufspreis ist ein wichtiges Kaufkriterium. Denkmalschutzimmobilien sind zudem von der Abgeltungssteuer ausgenommen. Nach aktueller Gesetzeslage sind Gewinne aus dem Wiederverkauf noch nach 10 Jahren steuerfrei.