Denkmalimmobilien sind mehr als nur Gebäude - sie sind lebendige Zeugen vergangener Epochen, architektonische Meisterwerke und Kulturgüter, die unsere Geschichte widerspiegeln. Ihr besonderer Charme und ihre Bedeutung machen sie zu begehrten Schätzen für Investoren und Liebhaber historischer Gebäude.

Denkmal-Erhaltung als zentrales Anliegen des Staates

Denkmalgeschützte Immobilien sind historische Kulturgüter und damit Zeitzeugen vergangener Epochen. Sie stehen deshalb unter besonderem Schutz, um dauerhaft erhalten zu werden. Nach wie vor gibt es eine Vielzahl denkmalgeschützter Gebäude, die aus ihrem „Dornröschenschlaf“ geweckt werden sollen. Dies ist ein zentrales Anliegen des Bundes, der Länder und vor allem der Städte, die damit ihr historisches Gesicht zurückgewinnen wollen.

Geschützt und gefördert

Der Schutz und die Förderung denkmalgeschützter Immobilien sind staatlich und gesellschaftlich erwünscht. Dies drückt sich in hohen Steuervorteilen aus, die denjenigen gewährt werden, die Denkmalobjekte sanieren oder sich an deren Sanierung beteiligen. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich in § 7h/i sowie § 10f EStG. Dort ist geregelt, dass Gebäude, die als Einzeldenkmal eingestuft sind oder sich in so genannten Sanierungsgebieten befinden, steuerlich besonders gefördert werden.

Sanierungskosten können steuerlich abgeschrieben werden

Für den Investor bringt der staatliche Wille zur Wiederherstellung der städtebaulichen Schönheit erhebliche Steuervorteile mit sich. So können je nach Nutzung der denkmalgeschützten Immobilie 90 - 100 % der für die Sanierung aufgewendeten Kosten steuerlich abgeschrieben und damit erhebliche Steuervorteile generiert werden. Mit kaum einer anderen Investition lassen sich Steuervorteile in dieser Höhe erzielen.

Darüber hinaus hat der Investor einen weiteren Vorteil. Denn die Schönheit, die hohen, lichtdurchfluteten Räume, die hochwertige Ausstattung und die meist sehr gute und zentrale Lage sanierter denkmalgeschützter Immobilien führen in den meisten Fällen zu höheren Mieterträgen als bei Neubauten.

Denkmalimmobilien sind somit gesellschaftlich hoch anerkannte, aufgrund ihrer Sachwerteigenschaft inflationsgeschützte und steuerlich stark geförderte Werte mit langfristiger Wertbeständigkeit und damit eine attraktive Kapitalanlage. Der Investor kann sich also nicht nur über den Erhalt kultureller Werte, sondern auch über eine hohe Rendite seiner Investition freuen.


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