Denkmalschutzimmobilie Bayreuther Straße, Dresden
Erhalt historischer Bauten in Dresden
Die Dresdener Denkmalimmobilie in der Bayreuther Straße, einer verkehrsberuhigten Anliegerstraße im Universitätsviertel, liegt nur 5 Minuten vom Stadtzentrum von Dresden entfernt. Inmitten einer der beliebtesten Wohngebiete zwischen herrschaftlichen Villen, 30iger-Jahrebauten und modernen Neubauten befindet sich diese denkmalgeschützte Villa. Die ruhige Lage und zugleich die Nähe zur unvergleichlichen Dresdner Altstadt sowie die Einzigartigkeit des denkmalgeschützten Mehrfamilienhauses werden dieses nach der Sanierung zu einem Highlight am Dresdner Wohnungsmarkt werden lassen.
Die großbürgerliche Villa aus der Jugendstilzeit wurde um 1905 erbaut und beeindruckt mit etlichen Elementen aus dieser Zeit. In jeder Etage befanden sich jeweils zwei bzw. drei repräsentative Wohnungen mit hohen Räumen, Parkett, Doppelflügeltüren und Balkone. Die noch vorhandenen reichlichen originalen Details bleiben im Sinne des Denkmalschutzes erhalten und werden während der Sanierung detailgetreu aufgearbeitet.
Nach der Sanierung wird die heutige Denkmalimmobilie in 12 Eigentumswohnungen unterteilt sein, wobei das Dachgeschoss ausgebaut wird. Überwiegend alle Wohnungen erhalten einen Balkon bzw. Loggia. Auf dem Grundstück werden Verweilflächen mit viel Grün neu angelegt.
Allgemeines
Das Bauvorhaben wird in konventioneller, handwerksgerechter Bauweise nach den Regeln der Baukunst umfassend saniert. Bei dem Objekt handelt es sich um ein Einzeldenkmal (Baujahr um die Jahrhundertwende).
Die Altbausubstanz wird im Wesentlichen erhalten, dadurch können die für Neubauten geltenden Brand-, Schall- und Wärmeschutznormen nicht vollumfänglich realisiert werden. Im Rahmen des Schallschutzes werden die Mindestanforderungen nach der DIN 4109 eingehalten, jedoch nicht der erhöhte Schallschutz. Bezüglich der geltenden Normen und Vorschriften werden diese jeweils im Mindeststandard ausgeführt, sofern in der Baubeschreibung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird.
Zur Einhaltung der Forderungen des Denkmalschutzamtes wird ein Ausnahmeantrag gemäß §24(1) zu der gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV) für den Bereich der Gebäudefassaden gestellt. Der Bereich des neu auszubauenden Oberdaches wird gemäß der Anforderungen der EnEV 2009 ausgeführt.