Denkmalimmobilie Denkmalvilla Naunhof, Leipzig

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Sanierung nach Vorgabe der Denkmalbehörde

Die Fassade der Denkmalimmobilie wird gemäß den Vorgaben des Denkmalschutzamtes durch Reinigung, Reparaturen, Neuverfugung und Wiederherstellung der originalen Schmuckelemente entsprechend Abstimmung mit dem Denkmalamt überarbeitet bzw. neu hergestellt. Ausbesserungen bestehender Schäden erfolgen im Rahmen der denkmalpflegerischen Auflagen. Vorhandener und nicht tragfähiger Außenputz wird abgeschlagen und neu aufgebracht. Restaurierung und Sanierung von Sand- bzw. Natursteinteilen werden nach den Vorgaben des Architekten und des Denkmalschutzes vorgenommen. Nicht sanierungsfähige oder fehlende Schmuck- und Stuckelemente werden entsprechend der denkmalpflegerischen Auflagen ergänzt bzw. erneuert.

Denkmalgerechte Sanierung nach höchsten Komfortbedürfnissen

Die geplante Sanierung der Denkmalimmobilie soll zum einen den heutigen Komfortbedürfnissen, Raumprogrammen und Wohnwünschen gerecht werden, andererseits soll die bauhistorische Vergangenheit, die sich in aufwendigen und handwerklich anspruchsvollen Details manifestiert, erhalten und ablesbar bleiben. Durch historisch und bautechnisch bedingte Gegebenheiten sowie die häufig sehr detaillierten Forderungen des Denkmalschutzes können, trotz der hohen Ausstattungsstandards und der angestrebten Sanierungsqualität, in Teilbereichen die heute geltenden Normen für Neubauten nicht immer erreicht werden. Vor Beginn der Sanierung des Gebäudes wird die gesamte Bausubstanz durch einen Sachverständigen beurteilt, was sowohl eine Bestandserfassung als auch die Untersuchung der Mauerwerks- und Holzbauteile auf Schädlings- und Pilzbefall einschließt. Darauf aufbauend wird ein entsprechendes Gutachten erstellt, in dem alle erforderlichen Maßnahmen zum Austausch der entsprechend befallenen bzw. beschädigten Bauteile beschrieben werden. Vorhandener Schädlingsbefall, Hausschwamm, Taubenzecken, Holzbock usw. wird fachgerecht beseitigt.

Stuck und Anstrich nach historischem Vorbild

Der Fassadenanstrich erfolgt nach historischem Vorbild und Festlegungen des Denkmalschutzes. In allen Räumen, in denen sich erhaltenswerte Stuckprofile befinden, werden diese fachgerecht aufgearbeitet bzw. ergänzt und erneuert sowie farblich gestaltet. In allen anderen Wohnräumen (nicht Nassräume) werden in Anlehnung an den historischen Befund und nach Abstimmung mit dem Denkmalamt neue nachgefertigte Stuckprofile eingebaut.

Fenster nach modernem Standard

Sofern der Denkmalschutz nicht ausdrücklich die Aufarbeitung und Reparatur der vorhandenen Holzkastenfenster fordert, werden diese aus der denkmalgeschützten Immobilie entfernt und entsorgt. In Abstimmung mit dem Denkmalschutzamt werden neue Holzfenster entsprechend dem historischen Vorbild mit Verglasung ausgewählt und eingebaut, falls erforderlich in erhöhter Schallschutzklasse. Die Festlegung der jeweiligen Fenstergliederung, Profilierung und der farblichen Endbehandlung erfolgt nach den Vorgaben des Denkmalschutzes. Die Treppenhausfenster werden fachmännisch gemäß den Auflagen des Denkmalschutzamtes aufgearbeitet, neu verglast und farblich gestaltet, bei größerer Zerstörung wie o.g. in Abstimmung mit dem Denkmalamt, neu eingebaut. Sämtliche Kellerfenster werden in Abstimmung mit dem Referat für Denkmalschutz erneuert.

Fachgerechte Sanierung der Türen

Die bestehenden Gebäudeaußentüren werden fachmännisch und nach den Vorgaben des Referates Denkmalschutz aufgearbeitet bzw. entsprechend dem historischen Vorbild als neue Türen nachgefertigt. Die Hauseingangstür wird mit einem elektrischen Türöffnungssystem versehen. Die bestehenden Wohnungseingangstüren werden nach Möglichkeit gemäß den Auflagen des Bauordnungsamtes bzw. des Referates Denkmalschutz aufgearbeitet. Sollten teilweise die Türen nicht aufarbeitungsfähig oder nicht mehr vorhanden sein, so werden sie entsprechend dem historischen Vorbild als neue Türen nachgefertigt oder dem Stil des Gebäudes entsprechend neue Türelemente von namhaften Herstellern eingebaut.

Erhaltung des Bestandparketts

Nach Abschluss der eventuell erforderlichen Holzschutzmaßnahmen werden sämtlichen Böden der Denkmalschutzimmobilie komplett überarbeitet, defekte Teile ausgewechselt und ein Höhenausgleich eingebracht. Um den neuen Bodenaufbau zu gewährleisten, kann es statisch erforderlich sein, Deckenbalken zu verstärken. Als weiterer Aufbau wird eine Trittschalldämmung und Estrich oder Gussasphalt auf die entsprechend vorbereiteten Böden aufgebracht. Für den Fall, dass aufgrund der Anforderungen des Denkmalschutzes Bestandparkett erhalten werden soll, wird dieses entsprechend den Gegebenheiten aufgearbeitet, geschliffen und neu versiegelt. In Bädern, WCs und Duschräumen werden nach notwendigen Vorleistungen wie Wandabdichtungen und systemorientierte Abdichtarbeiten unter Duschen und Badewannen die Böden und Wände entsprechend den jeweiligen räumlichen Gegebenheiten und nach Vorgaben des Architekten mit Fliesen ausgestattet. Zum Einsatz kommen moderne Fliesen namhafter europäischer Hersteller (Ausstellungspreis ca. 30,00€/m² Boden, ca. 20,00€ Wand incl. MwSt.). Der Küchenfußboden wird nach Durchführung aller erforderlichen Vorarbeiten mit keramischen Fliesen (Ausstellungspreis ca. 30,00€/m² incl. MwSt.), sowie Sockelfliesen belegt.

Neue Elektroinstallation

Das gesamte Gebäude erhält komplett neue Elektroinstallationen entsprechend den Vorschriften der VDE in mittlerem Ausstattungsgrad. Die Neuverlegung aller Licht- und Stromleitungen in den Wohnungen und dem Treppenhaus erfolgt unter Putz einschließlich des Einbaus von Schalter- und Steckdosenmaterial des Herstellers Busch/Jäger, Typ Duro 2000 SI oder vergleichbar (siehe Anlage 1). Im Keller werden die Installationen auf Putz sowie der Einbau einer ausreichenden Anzahl von Steckdosen, Schaltern und Leuchten vorgenommen. Es erfolgt der Anschluss von Geräten und technischen Anlagen, die neu in das Gebäude installiert werden bzw. deren Funktionen erforderlich sind. Das Gebäude wird mit einer Video- und Wechselsprechanlage sowie mit ansprechenden Leuchtkörpern im gesamten Treppenhaus in Abstimmung mit dem Architekten und dem Denkmalschutzamt ausgestattet. In jeder Wohnung wird neben der Eingangstür ein Monitor mit Wechselsprecheinrichtung und Türöffner installiert. Weiterhin wird ein Lehrrohrnetz inklusive Verkabelung für den Anschluss an das Telefon- und Kabelnetz eingebaut. Für alle Wohn­ und Schlafräume werden TV- und Telefonanschlüsse eingerichtet. Sämtliche Balkone und Dachterrassen erhalten jeweils eine Steckdose sowie eine von innen zu schaltende Außenlampe in Abstimmung mit dem Denkmalschutz. Die Haus- und Außenleuchten werden in Abstimmung mit dem Architekten und dem Denkmalschutz montiert und über Dämmerungsschalter mit Bewegungsmelder betätigt. Alle Gemeinschaftseinrichtungen erhalten separate Zählvorrichtungen.

Sanitärobjekte auf höchstem Standard

Sämtliche neu im Gebäude zu installierenden Sanitärobjekte werden entsprechend den Planungsunterlagen eingebaut. Alle WCs werden in Vorwandmontage installiert. Als Sanitärobjekte kommen nachfolgende Markenfabrikate zur Anwendung: WCs, Waschbecken der Firma Keramag, Villeroy & Boch oder gleichwertig sowie Wannen der Firma Kaldewei oder gleichwertig. Die Armaturen werden in verchromter Ausführung, Hansgrohe Model "Talis E2″ oder gleichwertig, montiert. Die Badausstattung wird mit Handtuchhalter, Bürste, sowie Papierhalter, ebenfalls in verchromter Ausführung, komplettiert.