Kaufpreise Denkmalimmobilie Limburger Klostergärten, Limburg

Steuervorteile durch Denkmalschutz nutzen

Historische Baudenkmäler sind Zeitzeugen unserer Geschichte und fester Bestandteil der Kulturlandschaft. Beim Erwerb einer denkmalgeschützten Immobilie bietet der Staat attraktive Möglichkeiten, Anschaffungs- und Sanierungskosten in Form der Absetzung für Abnutzung (AfA) steuerlich geltend zu machen. Die Steuervorteile sind durchaus beachtlich und werden für Kapitalanleger im § 7i (Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmälern) und für Eigennutzer im § 10f des Einkommenssteuergesetzes (EStG) geregelt. Dies ermöglicht Kapitalanlegern im Herstellungsjahr sowie den nachfolgenden sieben Jahren bis zu neun Prozent der Herstellungs- und Modernisierungskosten für Baumaßnahmen zur Denkmalerhaltung abzusetzen. In den darauffolgenden vier Jahren kommen noch einmal sieben Prozent der Kosten zum Abzug.

Anders bei selbstgenutzten Denkmalimmobilien: Über zehn Jahre lang kann eine Abschreibung in Höhe von neun Prozent der anzuerkennenden Kosten steuerlich geltend gemacht werden. Eins ist allerdings zu beachten: Steuerliche Vorteile bei Denkmalschutzimmobilien können nur dann in vollem Umfang geltend gemacht werden, wenn die Wohnung vor Start der Sanierungsarbeiten erworben wurde. Darüber hinaus hält der Staat weitere Förderungen bei der Sanierung bereit. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewährt Tilgungszuschüsse und niedrig verzinste Darlehen, bei denen beispielsweise das Programm 151 zum energieeffizienten Sanieren mit einer Darlehenssumme von voraussichtlich bis zu 120.000 Euro mit einem effektiven Jahreszins von 0,75 Prozent und einem nicht rückzahlbaren Tilgungszuschuss von bis zu 30.000 Euro in Anspruch genommen werden können.

Steuervorteil

  • Anteilige Sanierungs- und Modernisierungskosten im Sinne des §7i EStG zu 100 Prozent abschreibbar in 12 Jahren (bei Eigennutzung zu 90 Prozent in 10 Jahren abschreibbar).
  • Sanierungs- und Modernisierungskosten im Sinne des §7i EStG zzgl. abschreibungsfähiger Kosten für Außenanlagen zwischen 65 und 68 Prozent des Kaufpreises der Wohnung. Attraktive KfW-Förderung im Bestand (Förderkredit Energieeffizient Sanieren Programm 151): Voraussichtlich bis zu 120.000 Euro zu 0,75 Prozent effektivem Jahreszins mit nicht rückzahlbarem Tilgungszuschuss von bis zu 30.000 Euro in Abhängigkeit vom erreichten KfW-Effizienzhaus-Standard.

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