Die Entscheidung für oder gegen eine Investition in eine Denkmalimmobilie ist oft eine Frage der Vernunft, so glaubt man. Häuser jüngeren Baujahrs sind nicht so renovierungsbedürftig und kommen den Vorstellungen vom passenden Zuschnitt oft näher als die ältere Denkmalschutzimmobilie. Die Angst vor schlechter Dämmung und Auflagen, die die Gestaltungsfreiheit einschränken, sind nur zwei der Argumente, die man häufig im Zusammenhang mit dem Kauf einer Immobilie hört.

Eines der letzten legalen Steuerschlupflöcher

Ist es wirklich sinnvoll, in eine Immobilie jüngeren Baujahrs zu investieren, oder bringt der Kauf einer wesentlich älteren Denkmalimmobilie mehr als man auf den ersten Blick vermutet? Diese Frage lässt sich sicherlich nicht pauschal für jede Lebens- und Einkommenssituation beantworten. Fakt ist zunächst einmal, dass Charme und Bausubstanz denkmalgeschützter Immobilien durch Auflagen geschützt und damit erhalten werden sollen. Fakt ist auch, dass der Zuschnitt dieser Immobilien oft kleinteiliger ist und Liebhaber von Lofts eher selten auf ihre Kosten kommen dürften. Doch gerade dadurch erwirbt der Investor eine im wahrsten Sinne des Wortes einzigartige Immobilie, deren Charme durch eine moderne Bauweise niemals erreicht werden kann. Ornamente an Türen, Decken oder Treppenhäusern, alte Wandmalereien oder Maßanfertigungen bis ins kleinste Detail dürften auch den letzten Skeptiker vom Charme einer solchen Immobilie überzeugen.

Unerreichter Charme

Doch der Kauf einer Denkmalimmobilie bietet dem Käufer nicht nur den Charme alter Zeiten, sondern auch attraktive Steuervorteile. Selbst der Erwerb und die Komplettsanierung einer Denkmalimmobilie ist letztlich günstiger als ein Neubau, denn der Gesetzgeber gewährt Kapitalanlegern hier eines der letzten legalen Steuerschlupflöcher - alles gesetzlich verankert in den Paragraphen 7h/i EStG, nach denen die Modernisierungskosten einer Denkmalimmobilie vom Käufer der Immobilie über 12 Jahre verteilt in voller Höhe abgeschrieben werden können. So kann der Kapitalanleger in den ersten 8 Jahren jeweils 9% und in den letzten 4 Jahren jeweils 7% der Modernisierungskosten als Werbungskosten abschreiben. Auch die ursprüngliche Altbausubstanz kann vom Investor abgeschrieben werden.

Begehrt und in zentraler Lage

Die Lage ist einer der wichtigsten Faktoren bei der Bewertung einer Immobilie. Sie wirkt sich unmittelbar auf den Wert einer Immobilie aus, da die Lage unter anderem die Nachfrage der Mieter bestimmt. Eine gute oder schlechte Lage wirkt sich somit direkt auf den Preis einer Immobilie aus. Insofern dient die Lage Kapitalanlegern dazu, den Wert und auch das Wertsteigerungspotenzial einer Immobilie einzuschätzen.

Denkmalimmobilien sind Gebäude aus Kulturepochen, die aus heutiger Sicht von besonders erhaltenswerter Bedeutung sind. Sie befinden sich im Gegensatz zu Neubauten fast immer in zentraler Innenstadtlage und meist in begehrter Wohnlage mit hoher Nachfrage, wo sie das Stadtbild maßgeblich prägen.

Fazit: Was sind die Vor- und Nachteile von Denkmalimmobilien?

Pro: Mit dem Kauf einer Denkmalimmobilie erwirbt der Käufer eine einzigartige Immobilie in meist zentraler Lage, deren Attraktivität durch einen Neubau nur schwer zu erreichen ist. Zudem ermöglicht der Gesetzgeber Kapitalanlegern über die Paragraphen 7h und i EStG die Abschreibung der Sanierungskosten. Dies ist bei einem Neubau nicht möglich. Contra: Zugegeben, nicht jeder mag die oft kleinteiligen Grundrisse. Freunde großzügiger Grundrisse müssen unter Umständen länger nach einem passenden Objekt suchen.

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