Kaufpreise / Grundrisse Denkmalimmobilie Bellevue, Schweinfurt

Sparen Sie Steuern mit Denkmalimmobilien

Warum sparen? Der Gesetzgeber honoriert das Engagement für die Modernisierung denkmalgeschützter Immobilien. Die dafür aufgewendeten Kosten können grundsätzlich von der Einkommensteuer abgesetzt werden. Die Steuervergünstigung nach §§ 7h, 10f EStG gilt für alle zu Wohnzwecken genutzten Baudenkmäler. Sie wird wie eine Sonderabschreibung oder wie Sonderausgaben gewährt und bemisst sich nach der Höhe der Instandsetzungskosten, die zur Erhaltung des Gebäudes oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sind. Ihre Höhe wird nach Abschluss der Arbeiten durch Bescheid der Bauaufsichtsbehörde und des Landesamtes für Denkmalpflege festgestellt.

Vorteile für Kapitalanleger

Dem Vermieter steht neben der Altbauabschreibung (40 Jahre x 2,5 %) die Sonderabschreibung Denkmalschutz (8 Jahre x 9 %, 4 Jahre x 7 %) zu. Eigennutzer können den Großteil der Sanierungskosten (10 Jahre x 9 %) sowie Sonderausgaben steuerlich geltend machen.