Beim Kauf eines Hauses entstehen nicht nur die Kosten für den Kaufpreis des Hauses selbst, sondern auch verschiedene andere Kosten, die im Zusammenhang mit dem Kauf und der Instandhaltung des Hauses anfallen. Dazu gehören beispielsweise die Notarkosten, die Grunderwerbsteuer, die Maklerkosten, die Kosten für eine eventuelle Baufinanzierung, aber auch die Kosten für die Instandhaltung und Modernisierung des Hauses.

Auch beim Kauf einer Denkmalimmobilie fallen neben dem eigentlichen Kaufpreis Nebenkosten an, die sich im Wesentlichen in zwei Bereiche aufteilen. Dies sind zum einen die Erwerbsnebenkosten und zum anderen die Nebenkosten, die während der Nutzung der Immobilie anfallen.

Nebenkosten beim Immobilienkauf

An Kaufnebenkosten ist in erster Linie die Grunderwerbsteuer zu nennen, die je nach Bundesland zwischen 4,5 und 6,5 % des Grundstückspreises beträgt. Für die Beurkundung und den Grundbucheintrag berechnet der Notar zusätzlich ca. 1,5 %. Wird ein Makler beauftragt, arbeitet dieser ebenso wie der Steuerberater nicht umsonst und muss in die Kalkulation einbezogen werden. Alles in allem kommen etwa 10 % hinzu. Da ein Darlehen nur den Wert der Immobilie besichert, empfiehlt es sich, die Kaufnebenkosten aus dem Eigenkapital zu finanzieren. Eine Vollfinanzierung würde die Zinskonditionen verschlechtern.

Nebenkosten während der Nutzung

Auch bei der Vermietung einer Denkmalimmobilie fallen Nebenkosten an. Einige sind umlagefähig, andere nicht. Die umlagefähigen Kosten sind steuerlich nicht absetzbar, mindern aber den Gewinn aus der Vermietung. Beispiele sind Müllabfuhr, Hausmeisterkosten, Betriebskosten, Haushaltsstrom oder Versicherungen. Nicht umlagefähige Nebenkosten sind dagegen steuerlich abzugsfähig. Beispiele sind Abschreibungen oder Kreditzinsen.

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