Kapitalanlage Unikate, Nürnberg

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Studentenwohnungen gesucht

Deutschlandweit ist die Anzahl an Studierenden in den vergangenen zehn Jahren um rund 18 % auf mehr als 2,1 Millionen gestiegen. Verschiedene Faktoren wie die Aussetzung von Wehrpflicht und Zivildienst, die doppelten Abiturjahrgänge und die wachsende Bedeutung von Bildung in unserer Gesellschaft lassen in den nächsten Jahren einen weiteren Anstieg der Studentenanzahl erwarten. Diese bundesweite Entwicklung wirkt sich mehr und mehr auch auf den Raum Nürnberg aus. Daraus resultiert zukünftig eine deutliche Verknappung des zur Verfügung stehenden Wohnraumes.

Lohnend für Kapitalanleger

Studentisches Wohnen auf privater Ebene wird mehr und mehr zum Wachstumsmarkt. Stabile Erträge, konjunkturunabhängige Nachfrage und eine hohe Sicherheit durch die sehr breite Mieterbasis an den Universitätsstandorten machen diesen Anlagetyp sehr attraktiv. Bundesweit stehen den Studierenden etwa 225.000 öffentliche Wohnheimplätze zur Verfügung. Dem gegenüber stehen fast zwei Millionen Studenten als potentielle Mieter auf dem privaten Wohnungsmarkt. Die Studentenapartments der Nürnberger Unikate sind vor diesem Hintergrund eine sichere Kapitalanlage.

Objektbescheibung

Das Gebäude der Kapitalanlage Nürnberger Unikate befindet sich in zentraler Lage inmitten Nürnbergs. Umrahmt wird das Gebäude von üppigen Grünflächen, die trotz der Annehmlichkeiten urbanen Lebens Erholungswert und Naturnähe vermitteln. In wenigen Minuten erreichen Sie von hier aus zu Fuß alle wichtigen Anlaufstellen des täglichen Lebens. Das Haus entspricht den neuesten bauphysikalischen Vorgaben und erfüllt somit die Energieeinsparverordnung 2009.

Steuervorteile: Warum spare ich?

Der Gesetzgeber honoriert das Engagement zur Modernisierung von in Sanierungsgebieten gelegenen Gebäuden. Die hierfür getragenen Aufwendungen können einkommenssteuermindernd geltend gemacht werden. Die Steuerbegünstigung nach § 7h, 10f EStG gilt für alle zu Wohnzwecken genutzten Gebäude in Sanierungsgebieten. Sie wird als Sonderabschreibung bzw. wie Sonderausgaben gewährt und bemisst sich nach der Höhe der zur Erhaltung des Gebäudes notwendigen oder zu einer sinnvollen Nutzung erforderlichen Sanierungskosten. Deren Höhe wird nach Fertigstellung durch Bescheid der Bauaufsichtsbehörde festgestellt. Dem Vermieter steht neben der Abschreibung für die Altsubstanz (50 Jahre x 2%) die Sonderabschreibung für Sanierungskosten (8 Jahre x 9%, 4 Jahre x 7%) zu. Der Eigennutzer kann den Großteil der Sanierungskosten (10 Jahre x 9%) wie Sonderausgaben steuermindernd geltend machen.